Status:
Springe zu Navigation | Suche | Inhalt | Seitenfuß

Erfahrungsaustausch Erdgastankstellen

Erfahrungsaustausch und Weiterbildung für Sachkundige Erdgastankstellen

Adelsried, 15.05.2012

Allgemeines

Die DVGW-Arbeitsblätter fordern, dass mit der Durchführung von bestimmten qualifizierten Arbeiten an Erdgastankstellen ausschließlich „Sachkundige“ zu betrauen sind.

Im DVGW-Arbeitsblatt G 651 ist ausgeführt: „Erdgastankstellen dürfen nur von Personen betrieben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese müssen die erforderliche Sachkunde sowie die Kenntnis der Bedienungsvorschriften und -regeln besitzen.“

Die Qualifikation der Sachkundigen ist durch regelmäßige Schulungen zu sichern und in geeigneter Form zu dokumentieren. Sachkundige müssen schriftlich vom Unternehmen oder dem die Unternehmerpflichten ausübenden verantwortlichen Betriebsleiter ernannt werden.