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Rehabilitation von Grauguss-Gasleitungen in BW

Besondere Informationen für die Gasversorgungsunternehmen in Baden-Württemberg, die noch Grauguss-Gasleitungen betreiben:

 

Alle Graugussleitungen sind hinsichtlich ihrer Bruchanfälligkeit nach den Kriterien der Anlage 4 des DVGW‑Arbeitsblattes G 401 unternehmensspezifisch zu bewerten. Grauguss-Rohrleitungen DN < 150 werden grundsätzlich als bruchanfällig eingestuft. Grauguss-Leitungen DN > 150 sind hinsichtlich ihrer Bruchanfälligkeit ebenfalls nach den Kriterien der Anlage 4 des DVGW‑Arbeitsblattes G 401 zu bewerten.

Eine Ausnahme von der Einstufung „bruchanfällig“ kann dann in Frage kommen, wenn von der Leitung alle in der rechten Spalte der Anlage 4 des DVGW-Arbeitsblattes G 401 stehenden Kriterien grundsätzlich erfüllt werden. Eine gutachtliche Bewertung dieses Sachverhaltes wird empfohlen und von der Energieaufsicht gefordert.

Die aus dem zeitlich befristeten Rehabilitationsprogramm herausgenommenen Leitungen bzw. Leitungsabschnitte sind gegenüber der Energieaufsicht zu dokumentieren. Der Umfang dieser Dokumentation ist mit der zuständigen Energieaufsicht zu vereinbaren. Für alle als nicht bruchanfällig eingestuften Grauguss-Leitungen ist das Vorliegen der Voraussetzungen für die Herausnahme der Leitungen jährlich zu prüfen.

 

Bei Veränderungen der wesentlichen Rahmenbedingungen (z. B. Verlege- und Umgebungsbedingungen) der betroffenen Leitung oder wenn es neue Erkenntnisse (z. B. Schadensereignisse wie Brüche oder Risse) gibt, ist eine Neubewertung des betroffenen Leitungsabschnittes vorzunehmen, die zu einer Rückführung der Leitung in ein zeitlich befristetes Rehabilitationsprogramm führen kann. 


Die Ergebnisse der jährlichen Bewertung sind unbedingt der zuständigen Energieaufsicht mitzuteilen

 

Jährliche Datenerhebung

Um den Bund-Länderausschuss (BLA) „Gaswirtschaft“ auftragsgemäß mit den Graugussdaten des Vorjahres bedienen zu können, bedarf es der jährlichen Abfrage aller Graugussdaten. Die Basis für eine gleichlautende Abfrage wurde seinerzeit vom PK „Graugussrohre“ mit der Erarbeitung des Datenbogens BG geschaffen, der in die Schaden- und Unfallstatistik Gas des DVGW eingegliedert wurde.

 

Wie in den vergangenen Jahren werden die Daten von den jeweiligen DVGW-Landes­gruppen erhoben. Stichtag der letzten Abfrage war der 31.12.2011.

 

Die letzte Datenabfrage wurde am 31. Januar 2012  versendet:

 Anschreiben GG-Datenabfrage 2011 (PDF, 1.46 MB)

 Erhebungsbogen 1 als Excel-Datei (XLS, 50 KB)

 Erhebungsbogen 2 als Excel-Datei (XLS, 41 KB)

   

Weiterhin auch in Baden-Württemberg gültig: 

 "Beschluss-, Vollzugs- und Beratungsstand zur Rehabilitation von Graugussrohrnetzen"  (PDF, 23 KB)

(Beschluss des DVGW-Bundesvorstands aus dem Jahr 1999). 

 

Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Anders gerne zur Verfügung. 

 

Rückblick / Historie

Aufgrund einer Häufung von Gasunfällen im Winter 1996/1997 durch gebrochene Grauguss-Gasrohrleitungen hatte der Bund-Länder-Ausschuss "Gaswirtschaft" (BLA) 1997 beschlossen,  dass "... bruchgefährdete Grauguss-Gasleitungen aus der öffentlichen Gasversorgung herauszunehmen sind. Der BLA forderte seinerzeit daher die Gasversorgungsunternehmen auf, die eingeleitete Erneuerung und Sanierung ihrer Grauguss-Gasrohrnetze zu beschleunigen...".

Der DVGW erhielt damals das Mandat, die erforderlichen Maßnahmen zu koordinieren, die Gasversorgungsunternehmen zu informieren, ihre Rückbaubemühungen zu begleiten und zu unterstützen sowie jährlich den Energieausichten der Länder und dem BLA über den Stand der Rehabilitationsmaßnahmen zu berichten.